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Als eine der ersten und wenigen Unternehmen in Polen geben wir Ihnen
Möglichkeit der Ausführung der Energie-Zertifizierung für Gebäude
und Räumlichkeiten entsprechend den Richtlinien des Ministeriums für
Infrastruktur und Ausstellung diesen Objekten einer Charakteristik
der Energiebescheinigung.
Die nächste geplante Novellierung des Baurechts kann
den Inhabern oder Verwaltern der Mehrfamilienhäuser
ab dem 1. Januar 2009
zusätzliche Aufgaben in Form von Übergabe kostenloser Kopie der
Energiebescheinigung eines Gebäudes innerhalb von 2 Monaten ab dem
Zeitpunkt, in dem der Inhaber seinen Antrag darauf gestellt hat,
auferlegen. Diese Frist kann sich zu kurz herausstellen,
berücksichtigend die Tatsache, dass plötzlich alle, die daran
Interesse haben, werden ab dem 1. Januar 2009 Personen suchen, die
zur Ausstellung der Energiebescheinigungen berechtigt sind,
abgesehen von dem Anstieg der damit verbundenen Kosten.
Hingegen keine Übergabe der
vorgenannten Dokumente in der gesetzlich geltenden Frist kann
verursachen, dass man das Objekt nicht verkaufen oder vermieten
werden kann und in der Folge auch Möglichkeit des Aussetzens den
Schadenersatzansprüchen.
Deswegen schon jetzt, noch bevor die Verpflichtung
der Ausführung der Energie-Zertifizierung in Kraft tritt, schlagen
wir Ihnen Verfahrensanfang der
Ausführung der Charakteristik der Energiebescheinigung vor.
Darüber hinaus, nach
einer geplanten Novellierung des Baurechts, kann der Hersteller der
Charakteristik der Energiebescheinigung eines Gebäudes, einer
Wohnung oder eines Teiles des Gebäudes, der eine selbständige
technisch-nützliche Ganzheit bildet:
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